Ermitteln Sie Ihre faire Abfindungsspanne, Verhandlungsposition und Steuerstrategie — kostenlos, anonym, in 5 Minuten.
Wichtig: Unterschreiben Sie nichts bevor Sie Ihre Position kennen.
Relevant für die Abfindungsberechnung (§ 1a KSchG: 0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre).
Von der Berechnung bis zur Steuerstrategie
Eingabe von Gehalt, Dauer und Situation. Wir berechnen Minimum bis Maximum nach § 1a KSchG mit Leverage-Korrektur.
Wir analysieren Sozialauswahl, Sonderschutz, BR-Anhörung und ermitteln Ihre Stärke (WEAK / MEDIUM / STRONG) mit konkreter Gegenforderung.
Vergleich mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG). Jahr-Timing-Analyse. Netto-Auszahlung und effektiver Steuersatz.
Wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eine Kürzung des Anspruchszeitraums um ein Viertel. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie Sie eine Überbrückungszahlung verhandeln oder ob es günstiger ist, auf eine reguläre Kündigung zu warten.
Umfassende Analyse aller relevanten Faktoren
Berechnung nach § 1a KSchG mit Hebelkorrektur für Ihre individuelle Verhandlungssituation — Minimum bis Maximum.
Sozialauswahl-Fehler, Sonderkündigungsschutz, fehlende BR-Anhörung: Wir zeigen Ihre Hebel und die optimale Gegenforderung.
Vergleich mit und ohne Fünftelregelung (§ 34 EStG) inkl. Jahres-Timing-Analyse. Bis zu mehrere Tausend Euro Ersparnis.
Bei Aufhebungsvertrag: automatische Warnung vor der 12-wöchigen Sperrzeit (§ 159 SGB III) mit konkreten Gegenmaßnahmen.
Schritt-für-Schritt-Aktionsplan: Was Sie sofort tun müssen, wie Sie verhandeln, was Sie nicht unterschreiben dürfen.
Fertig formuliertes Abfindungs-Forderungsschreiben mit Ihren Daten und rechtlichen Argumenten als PDF.
Die Standardformel gemäß § 1a KSchG lautet: 0,5 × Monatsgehalt × Beschäftigungsjahre. Das ist jedoch nur der Ausgangspunkt. In der Praxis werden Abfindungen je nach Unternehmensgröße, Verhandlungsstärke und rechtlichen Schwachstellen des Arbeitgebers angepasst — oft liegt das Ergebnis beim 0,5- bis 1,5-fachen dieser Basis.
Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) erlaubt es, Abfindungen steuerlich günstiger zu behandeln. Vereinfacht gesagt: Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung über 5 Jahre verteilt — das senkt die effektive Steuerlast durch die niedrigere Progression erheblich. Bei einer Abfindung von 30.000 € können Sie so mehrere Tausend Euro Steuern sparen.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, verhängt die Bundesagentur für Arbeit in der Regel eine 12-wöchige Sperrzeit (§ 159 SGB III). Sie erhalten in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Außerdem verkürzt sich der Anspruchszeitraum um ein Viertel. Verhandeln Sie daher immer eine Überbrückungszahlung oder warten Sie auf eine reguläre Kündigung.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Mitarbeitern eine Sozialauswahl treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG): Wer zuletzt eintrat, wer jünger ist oder weniger Unterhaltspflichten hat, wird zuerst entlassen. Fehler dabei machen die Kündigung anfechtbar — und sind Ihr stärkstes Verhandlungsargument für eine höhere Abfindung.
Immer, wenn Ihre Leverage-Position STARK ist, bei Sonderkündigungsschutz, oder wenn der Arbeitgeber Druck macht, sofort zu unterschreiben. Die Anwaltskosten amortisieren sich durch eine höhere Abfindung schnell. Kostenlose Erstberatung gibt es beim Deutschen Anwaltverein (anwaltauskunft.de) oder Ihrer Gewerkschaft.
Die vollständige Berechnung mit Abfindungsspanne, Verhandlungs-Score, Steueroptimierung und Strategie-Playbook ist kostenlos. Das fertig formulierte Forderungsschreiben als PDF erhalten Sie für 49,90 €.
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