Mieterhöhung prüfen
Haben Sie ein Mieterhöhungsschreiben erhalten? Prüfen Sie in 2 Minuten, ob die Erhöhung nach § 558 BGB rechtmäßig ist — kostenlos, sofort, rechtssicher.
Mieterhöhung jetzt prüfen
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Einfach = einfache Wohnlage, Mittel = mittlere Lage, Gut = gute Lage
Warum unser Mieterhöhungs-Prüfer?
Sofortprüfung in 2 Minuten
Kein Warten, kein Anwalt nötig. Ergebnis sofort nach Eingabe.
Alle § 558-Kriterien geprüft
Sperrfrist, Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete — alle drei Regeln werden geprüft.
Widerspruchsbrief fertig
Bei unzulässiger Erhöhung erhalten Sie den fertigen Widerspruchsbrief nach § 558 BGB.
Kostenlos — immer
Die Prüfung ist komplett gratis. Kein Konto, keine Registrierung.
Mietspiegel-basiert
Wir nutzen die offiziellen Mietspiegel von 9 deutschen Städten.
Datensparsamkeit
Keine Datenspeicherung. Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser.
So funktioniert es
- 1
Stadt und Wohnlage auswählen
Wählen Sie Ihre Stadt (Mietspiegel-Daten) und die Wohnlage Ihrer Wohnung.
- 2
Wohnungsdaten eingeben
Wohnfläche und Baujahr bestimmen die Vergleichsmiete im Mietspiegel.
- 3
Mietdaten angeben
Aktuelle Miete, geforderte Miete und Datum der letzten Erhöhung.
- 4
Ergebnis & Widerspruchsbrief
Sofortergebnis mit klarer Begründung. Bei Verstoß: fertiger Widerspruchsbrief.
Häufige Fragen
Was ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB?
§ 558 BGB regelt die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt, die Kappungsgrenze eingehalten wird und die Sperrfrist von 15 Monaten abgelaufen ist.
Was ist die Kappungsgrenze?
Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20% innerhalb von 3 Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. München, Berlin, Hamburg) gilt sogar nur 15%.
Was ist die Sperrfrist?
Nach einer Mieterhöhung muss die Miete mindestens 15 Monate unverändert bleiben, bevor der Vermieter erneut erhöhen darf. Die 15 Monate zählen ab dem Tag, an dem die letzte Erhöhung wirksam wurde.
Muss ich der Erhöhung zustimmen?
Ja, ohne Ihre Zustimmung tritt die Erhöhung nicht in Kraft. Sie haben 2 Monate Zeit zu antworten (§ 558b BGB). Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 weiteren Monaten klagen.
Was tun, wenn die Erhöhung unzulässig ist?
Widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie, warum die Erhöhung gegen § 558 BGB verstößt. Unser Tool erstellt den fertigen Widerspruchsbrief. Im Zweifel hilft ein Mieterverein.
Gilt § 558 auch für Staffelmiete oder Indexmiete?
Nein. § 558 gilt nur für einfache Mietverträge. Staffelmieten (§ 557a BGB) und Indexmieten (§ 557b BGB) folgen eigenen Regeln — unser Tool deckt diese Sonderfälle aktuell nicht ab.