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Mieterhöhung prüfen

Haben Sie ein Mieterhöhungsschreiben erhalten? Prüfen Sie in 2 Minuten, ob die Erhöhung nach § 558 BGB rechtmäßig ist — kostenlos, sofort, rechtssicher.

§ 558 BGB
Gesetzliche Grundlage
15 %
Max. Kappungsgrenze (angespannter Markt)
15 Mo.
Sperrfrist zwischen Erhöhungen
100 %
Kostenlose Prüfung

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Einfach = einfache Wohnlage, Mittel = mittlere Lage, Gut = gute Lage

Ausnahmen von § 558 BGBDieses Tool prüft nur Mieterhöhungen nach § 558 BGB (Erhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete). Nicht abgedeckt sind: Staffelmieten (§ 557a BGB), Indexmieten (§ 557b BGB) und Modernisierungserhöhungen (§ 559 BGB).

Warum unser Mieterhöhungs-Prüfer?

Sofortprüfung in 2 Minuten

Kein Warten, kein Anwalt nötig. Ergebnis sofort nach Eingabe.

Alle § 558-Kriterien geprüft

Sperrfrist, Kappungsgrenze und ortsübliche Vergleichsmiete — alle drei Regeln werden geprüft.

Widerspruchsbrief fertig

Bei unzulässiger Erhöhung erhalten Sie den fertigen Widerspruchsbrief nach § 558 BGB.

Kostenlos — immer

Die Prüfung ist komplett gratis. Kein Konto, keine Registrierung.

Mietspiegel-basiert

Wir nutzen die offiziellen Mietspiegel von 9 deutschen Städten.

Datensparsamkeit

Keine Datenspeicherung. Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser.

So funktioniert es

  1. 1

    Stadt und Wohnlage auswählen

    Wählen Sie Ihre Stadt (Mietspiegel-Daten) und die Wohnlage Ihrer Wohnung.

  2. 2

    Wohnungsdaten eingeben

    Wohnfläche und Baujahr bestimmen die Vergleichsmiete im Mietspiegel.

  3. 3

    Mietdaten angeben

    Aktuelle Miete, geforderte Miete und Datum der letzten Erhöhung.

  4. 4

    Ergebnis & Widerspruchsbrief

    Sofortergebnis mit klarer Begründung. Bei Verstoß: fertiger Widerspruchsbrief.

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Häufige Fragen

Was ist eine Mieterhöhung nach § 558 BGB?

§ 558 BGB regelt die Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Der Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn sie die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigt, die Kappungsgrenze eingehalten wird und die Sperrfrist von 15 Monaten abgelaufen ist.

Was ist die Kappungsgrenze?

Die Kappungsgrenze (§ 558 Abs. 3 BGB) begrenzt Mieterhöhungen auf maximal 20% innerhalb von 3 Jahren. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt (z.B. München, Berlin, Hamburg) gilt sogar nur 15%.

Was ist die Sperrfrist?

Nach einer Mieterhöhung muss die Miete mindestens 15 Monate unverändert bleiben, bevor der Vermieter erneut erhöhen darf. Die 15 Monate zählen ab dem Tag, an dem die letzte Erhöhung wirksam wurde.

Muss ich der Erhöhung zustimmen?

Ja, ohne Ihre Zustimmung tritt die Erhöhung nicht in Kraft. Sie haben 2 Monate Zeit zu antworten (§ 558b BGB). Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter innerhalb von 3 weiteren Monaten klagen.

Was tun, wenn die Erhöhung unzulässig ist?

Widersprechen Sie schriftlich und begründen Sie, warum die Erhöhung gegen § 558 BGB verstößt. Unser Tool erstellt den fertigen Widerspruchsbrief. Im Zweifel hilft ein Mieterverein.

Gilt § 558 auch für Staffelmiete oder Indexmiete?

Nein. § 558 gilt nur für einfache Mietverträge. Staffelmieten (§ 557a BGB) und Indexmieten (§ 557b BGB) folgen eigenen Regeln — unser Tool deckt diese Sonderfälle aktuell nicht ab.

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