Nebenkostenabrechnung prüfen
Haben Sie eine Betriebskostenabrechnung erhalten? Prüfen Sie in 3 Minuten, ob Frist, Rechenweg und Kostenarten korrekt sind — kostenlos und rechtssicher.
Abrechnung jetzt prüfen
Geben Sie Ihre Daten ein — wir prüfen alle gesetzlichen Kriterien.
Abrechnungszeitraum
Wann wurde abgerechnet und wann haben Sie die Abrechnung erhalten?
Wann ist die Abrechnung bei Ihnen eingegangen? Die 12-Monatsfrist (§ 556 Abs. 3 BGB) läuft ab Ende des Abrechnungszeitraums.
Was prüfen wir?
Fristprüfung automatisch
Hat der Vermieter die 12-Monatsfrist eingehalten? Bei Überschreitung ist die Nachzahlung ausgeschlossen.
Rechenfehler erkennen
Wir prüfen Ihren Kostenanteil gegen den Verteilerschlüssel und erkennen Über- oder Unterberechnungen.
Nicht umlagefähige Kosten
Verwaltungskosten, Instandhaltung, Leerstand — diese Kosten dürfen nicht auf Sie umgelegt werden.
Widerspruchsbrief fertig
Bei Fehlern erhalten Sie den fertigen Widerspruchsbrief mit allen Beanstandungen nach § 556 BGB.
Potenzielle Ersparnis
Sie sehen direkt, wie viel Sie zurückfordern können — mit rechtlicher Begründung.
Datensparsamkeit
Keine Datenspeicherung. Alle Berechnungen laufen lokal in Ihrem Browser.
So funktioniert es
- 1
Abrechnungszeitraum eingeben
Start, Ende und Empfangsdatum der Abrechnung — für die Fristprüfung nach § 556 Abs. 3 BGB.
- 2
Wohnungsdaten angeben
Ihre Wohnfläche und die Gesamtfläche des Gebäudes für die Verteilerschlüssel-Prüfung.
- 3
Kostenpositionen eintragen
Alle Positionen aus der Abrechnung: Kostenart, Gesamtkosten, Ihr Anteil, Verteilerschlüssel.
- 4
Ergebnis & Widerspruchsbrief
Sofortergebnis mit allen Fehlern und rechtlicher Einordnung. Bei Fehlern: fertiger Widerspruchsbrief.
Häufige Fragen
Was ist eine Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung (Nebenkostenabrechnung) schlüsselt auf, welche laufenden Kosten des Gebäudes (Wasser, Heizung, Müll, etc.) auf die Mieter umgelegt werden. Der Vermieter rechnet die monatlichen Vorauszahlungen gegen die tatsächlichen Kosten ab.
Bis wann muss der Vermieter abrechnen?
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt haben (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt die Abrechnung später, verfällt die Nachzahlungsforderung — Sie müssen nichts zahlen.
Welche Kosten dürfen nicht umgelegt werden?
Nicht umlagefähig sind laut BetrKV und § 556 BGB: Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Leerstandskosten, Hypothekenzinsen, Abschreibungen und Rechtskosten. Tauchen diese in Ihrer Abrechnung auf, können Sie widersprechen.
Was ist der Verteilerschlüssel?
Der Verteilerschlüssel legt fest, wie die Gesamtkosten auf die Mieter verteilt werden. Üblich sind Wohnfläche (anteilige m²), Personenzahl oder Verbrauch (für Heizung/Wasser). Der Vermieter muss den verwendeten Schlüssel angeben und darf ihn nicht willkürlich ändern.
Wie erhebe ich Widerspruch?
Widerspruch muss schriftlich innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung eingelegt werden (§ 556 Abs. 3 Satz 5 BGB). Im Widerspruch sollten alle beanstandeten Punkte mit rechtlicher Begründung aufgeführt werden. Unser Tool erstellt dieses Schreiben automatisch.
Kann ich Einsicht in die Belege verlangen?
Ja. Sie haben das Recht, alle Originalbelege einzusehen (§ 259 BGB i.V.m. § 556 BGB). Der Vermieter muss Ihnen Kopien oder Einsicht innerhalb einer angemessenen Frist gewähren. Verweigert er dies, können Sie die Abrechnung bestreiten.