Prüfen Sie in 2 Minuten, ob Ihre Miete die Mietpreisbremse verletzt — kostenlos, anonym, rechtssicher.
Durchschnittliche Überzahlung in München: €220 pro Monat · €2.640 pro Jahr
Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.
Wir speichern Berechnungsparameter anonym zur Qualitätssicherung der Datenbasis. Es werden keine personenbezogenen Daten erfasst. Datenschutz
In 4 Schritten zur rechtlichen Klarheit
Ihre Adresse bestimmt, welcher Mietspiegel gilt und wie hoch Ihre Wohnlage ist.
Wohnfläche, Baujahr und Zimmeranzahl — alles steht in Ihrem Mietvertrag.
Wir vergleichen Ihre Miete mit der gesetzlichen Obergrenze und zeigen die Differenz.
Fertig ausgefüllter Brief nach § 556g BGB. Sie unterschreiben und senden — fertig.
Andere Anbieter nehmen bis zu 30% Ihrer Rückzahlung. Wir nehmen 9,90 € – einmalig.
Keine Wartezeit, keine Erstberatung, kein Formular. Ergebnis sofort.
Die Mietpreisprüfung ist und bleibt gratis. Kein Konto nötig.
Wir erstellen den rechtssicheren Brief nach § 556g BGB – Sie müssen ihn nur abschicken.
Berechnung basiert auf dem offiziellen Mietspiegel und dem aktuellen BGB.
Keine Blackbox. Sie sehen genau, wie wir rechnen und worauf die Grenze basiert.
Keine personenbezogenen Daten gespeichert. Berechnungsparameter werden anonym zur Qualitätssicherung erfasst — nie verkauft oder weitergegeben.
„Nach 3 Jahren Überzahlung habe ich endlich den Brief abgeschickt. Tool hat alles berechnet, ich musste nur noch unterschreiben.“
„Andere Anbieter wollten 30% meiner Rückzahlung. Hier habe ich alles selbst gemacht und zahle nur 9,90 € für den Brief.“
„In 5 Minuten wusste ich, dass meine Miete 22% über der Grenze liegt. Der Vermieter hat die Miete ohne Streit gesenkt.“
Jeder Monat ohne Prüfung ist ein Monat, in dem Sie möglicherweise zu viel zahlen. Jetzt kostenlos prüfen.
Jetzt Miete prüfenDie Mietpreisbremse (§ 556d BGB) begrenzt die Neuvertragsmiete auf maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel). Sie gilt in 285+ Gemeinden, in denen der Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wurde.
Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Wir erstellen den Brief für Sie.
In den meisten Fällen ja – wenn die Wohnung vor Oktober 2014 erstmals vermietet wurde und sich in einer der 285+ Gemeinden befindet. Ausnahmen: Neubau nach 2014 und umfassend modernisierte Wohnungen (§ 556f BGB).
Seit der Reform 2020 (§ 556g Abs. 2 BGB): ab Eingang der Rüge beim Vermieter. Es lohnt sich also, so früh wie möglich zu rügen – auch rückwirkend bis maximal 30 Monate.
Die Mietpreisprüfung ist komplett kostenlos. Den fertigen Rüge-Brief als PDF gibt es für 9,90 €. Wir können ihn auch für 19,90 € per Einschreiben für Sie verschicken.
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