Kostenlos · Sofortiges Ergebnis · § 4 KSchG Frist-Countdown

Ist Ihre Kündigung rechtlich wirksam?

Prüfen Sie in 3 Minuten, ob Ihre Kündigung das KSchG verletzt — kostenlos, anonym, mit Echtzeit-Fristcountdown.

Achtung: Die Klagefrist beträgt nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG).

Frage 1 von 90%
x

Wann haben Sie die Kündigung erhalten?

Das Eingangsdatum ist entscheidend für die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG).

Keine DatenspeicherungFrist-Countdown in EchtzeitBasiert auf KSchG, MuSchG, BetrVG, SGB IX
§ 4 KSchG
3-Wochen-Klagefrist
10+
Mitarbeiter für KSchG
6 Mo.
Mindest-Betriebszugehörigkeit
100%
Kostenlose Prüfung

So funktioniert's

In 4 Schritten zur rechtlichen Klarheit

1

Fragen beantworten

9 gezielte Fragen zu Ihrer Kündigung — eines nach dem anderen, in unter 3 Minuten.

2

Sofortiges Ergebnis

Grün, Gelb oder Rot: Wir sagen Ihnen klar, ob Ihre Kündigung wirksam erscheint.

3

Frist-Countdown

Die 3-Wochen-Klagefrist wird in Tagen und Stunden angezeigt.

4

Widerspruchsbrief

Bei fragwürdiger Kündigung: fertiger Widerspruchsbrief zum Herunterladen.

Was wir prüfen

Umfassende Prüfung aller relevanten KSchG-Voraussetzungen

Frist-Countdown in Echtzeit

Die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG) läuft ab Zugang der Kündigung. Wir zeigen Ihnen genau, wie viel Zeit bleibt.

Sonderkündigungsschutz

Schwangere, Menschen in Elternzeit, Schwerbehinderte und Betriebsratsmitglieder stehen unter besonderem Schutz.

Sozialauswahl prüfen

Bei betriebsbedingter Kündigung muss der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Sozialauswahl treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG).

Verfahrensfehler erkennen

Wurde der Betriebsrat nicht angehört? Das macht die Kündigung unwirksam (§ 102 BetrVG).

Widerspruchsbrief

Bei fragwürdiger oder unwirksamer Kündigung erstellen wir den Widerspruchsbrief für Sie.

Keine Datenspeicherung

Ihre Angaben werden nicht gespeichert, nicht weitergegeben, nicht verkauft.

Nächster Schritt: Abfindung verhandeln

Kündigung geprüft? Jetzt Ihre faire Abfindungsspanne berechnen, Verhandlungsposition ermitteln und Steuern mit der Fünftelregelung optimieren.

Häufige Fragen

Was ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

Das KSchG schützt Arbeitnehmer vor sozialwidrigen Kündigungen. Es gilt in Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Eine Kündigung muss durch einen der drei gesetzlichen Gründe gerechtfertigt sein: betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt.

Was ist die 3-Wochen-Frist nach § 4 KSchG?

Will ein Arbeitnehmer die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend machen, muss er innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig von tatsächlichen Mängeln.

Wer ist besonders geschützt?

Folgende Gruppen genießen besonderen Kündigungsschutz: Schwangere (§ 17 MuSchG), Arbeitnehmer in Elternzeit (§ 18 BEEG), Schwerbehinderte (§ 168 SGB IX) und Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG). Für diese Gruppen bedarf eine Kündigung besonderer Genehmigungen oder ist schlicht unzulässig.

Was ist die Sozialauswahl?

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber unter vergleichbaren Arbeitnehmern eine Sozialauswahl treffen (§ 1 Abs. 3 KSchG). Dabei sind Kriterien wie Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung zu berücksichtigen. Wird die Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt, ist die Kündigung sozialwidrig.

Was kostet die Prüfung?

Die Prüfung ist vollständig kostenlos. Den fertigen Widerspruchsbrief als PDF können Sie für 29,90 € herunterladen. Für komplexe Fälle empfehlen wir einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Das könnte Sie auch interessieren

Weitere Rechtswerkzeuge — kostenlos prüfen