Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Esslingen am Neckar zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Esslingen am Neckar 2024.
Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.
Ja — Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg) ist seit dem 01.11.2015 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Esslingen am Neckar 2024 (https://www.esslingen.de/wohnen-und-bauen/wohnen/mietspiegel).
Die Vergleichsmiete in Esslingen am Neckar hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Esslingen am Neckar 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.
In Esslingen am Neckar gilt die Mietpreisbremse seit 01.11.2015. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.
Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.