Gütersloh · Nordrhein-Westfalen

Mietpreisbremse Gütersloh

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Gütersloh zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Gütersloh 2024.

Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 01.07.2022
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Gütersloh?

Ja — Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) ist seit dem 01.07.2022 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Gütersloh 2024 (https://www.guetersloh.de/de/rathaus/fachbereiche-und-einrichtungen/bauverwaltungsservice/mietspiegel.php).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Gütersloh

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Gütersloh?

Die Vergleichsmiete in Gütersloh hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Gütersloh 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Gütersloh?

In Gütersloh gilt die Mietpreisbremse seit 01.07.2022. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.