Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Karlsruhe zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Karlsruhe 2025.
Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.
Ja — Karlsruhe (Baden-Württemberg) ist seit dem 04.06.2020 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Karlsruhe 2025 (https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/mietspiegel/karlsruher-mietspiegel-2025.pdf).
Die Vergleichsmiete in Karlsruhe hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Karlsruhe 2025 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.
In Karlsruhe gilt die Mietpreisbremse seit 04.06.2020. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.
Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.