Ludwigshafen am Rhein · Rheinland-Pfalz

Mietpreisbremse Ludwigshafen am Rhein

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Ludwigshafen am Rhein zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein 2025.

Mietspiegel 2025
Verordnung gilt seit 01.10.2020
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Ludwigshafen am Rhein?

Ja — Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) ist seit dem 01.10.2020 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein 2025 (https://ludwigshafen.de/standort-mit-zukunft/wohnen/mietspiegel).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Ludwigshafen am Rhein

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Ludwigshafen am Rhein?

Die Vergleichsmiete in Ludwigshafen am Rhein hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Ludwigshafen am Rhein 2025 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Ludwigshafen am Rhein?

In Ludwigshafen am Rhein gilt die Mietpreisbremse seit 01.10.2020. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.