Marl · Nordrhein-Westfalen

Mietpreisbremse Marl

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Marl zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Marl 2024.

Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 01.07.2022
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Marl?

Ja — Marl (Nordrhein-Westfalen) ist seit dem 01.07.2022 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Marl 2024 (https://marl.de/fileadmin/user_upload/dokument_1712051485_1_2024_mietspiegel.pdf).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Marl

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Marl?

Die Vergleichsmiete in Marl hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Marl 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Marl?

In Marl gilt die Mietpreisbremse seit 01.07.2022. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.