Schwerin · Mecklenburg-Vorpommern

Mietpreisbremse Schwerin

Prüfen Sie kostenlos, ob Ihre Miete in Schwerin zu hoch ist — basierend auf dem Mietspiegel Schwerin 2024.

Hinweis: Für Schwerin verwenden wir Schätzwerte. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir den örtlichen Mieterverein.
Mietspiegel 2024
Verordnung gilt seit 26.08.2023
§ 556d BGB

Ihre Adresse

Wir bestimmen anhand der Adresse, welcher Mietspiegel gilt.

Gilt die Mietpreisbremse in Schwerin?

Ja — Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) ist seit dem 26.08.2023 als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt eingestuft. Damit gilt die Mietpreisbremse gemäß § 556d BGB: Die Miete bei Neuvermietungen darf höchstens 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Grundlage für die Berechnung ist der Mietspiegel Schwerin 2024 (https://www.schwerin.de/export/sites/default/.galleries/Dokumente/Planen-Bauen/Grundstuecksmarkt/Mietspiegel-2024-2025_.pdf).

Häufige Fragen zur Mietpreisbremse in Schwerin

Wie hoch ist die Vergleichsmiete in Schwerin?

Die Vergleichsmiete in Schwerin hängt von Baujahr, Größe und Lage der Wohnung ab. Der Mietspiegel Schwerin 2024 gibt für jede Kombination einen Richtwert. Unser Rechner zeigt Ihnen Ihren persönlichen Wert.

Ab wann gilt die Mietpreisbremse in Schwerin?

In Schwerin gilt die Mietpreisbremse seit 26.08.2023. Sie gilt für alle Mietverhältnisse, die nach diesem Datum neu abgeschlossen wurden.

Was muss ich tun, wenn meine Miete zu hoch ist?

Sie müssen eine schriftliche Rüge an Ihren Vermieter senden (§ 556g BGB). Ab dem Eingang der Rüge können Sie die überzahlten Beträge zurückfordern. Unser Tool erstellt den Brief für Sie.